Allgemeines
Beglaubigte Übersetzungen
Österreichische Behörden anerkennen nur beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten, Urkunden.Eine in Österreich anerkannte beglaubigte Übersetzung sollte von einem “Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher”, oder auch „Gerichtsdolmetscher“ genannt, angefertigt werden. Diese Dolmetscher werden in der Dolmetscherliste des österreichischen Justizministeriums geführt, welche unter http://www.sdgliste.justiz.gv.at/ abrufbar ist.
Eine beglaubigte Übersetzung ist in der Überschrift als eine solche gekennzeichnet und mit dem Rundsiegel und der Unterschrift des Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschers versehen. Darüber hinaus muss die beglaubigte Übersetzung mit dem Ausgangstext verbunden werden. Bevorzugter Weise wird die Übersetzung mit dem Original verbunden; es ist jedoch auch möglich die Übersetzung mit einer Kopie des Originals zu verbinden. In diesem Fall muss aber bei Vorlage der beglaubigten Übersetzung bei Behörden auch das ausländische Originaldokument vorgezeigt werden. Manchmal ist es auch ausreichend eine beglaubigte Übersetzung auszugsweise anfertigen zu lassen.
Es muss in jedem Fall mit der Behörde im Vorhinein genau abgeklärt werden, was erforderlich ist.